Bezirksgericht Zürich \ Service \ Fax und E-Mail
Fax und E-Mail
Fax
Eingaben per Fax sind zwar in dringenden Fällen zulässig. Soweit Sie die entsprechende Fax-Nummer nicht unseren Adressangaben entnehmen können, gibt Ihnen die Kanzlei der zuständigen Abteilung auf Anfrage die Fax-Nummer bekannt. Aus Gründen des Prozessrechts muss die entsprechende Eingabe aber immer auch per Post mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Fax-Sendungen ohne nachfolgende rechtzeitige Sendung des Originals entfalten keine Wirkung.
Mangels gesetzlicher Grundlage und infolge ungenügender Datensicherheit sind Eingaben und Anträge mittels E-Mail grundsätzlich nicht möglich. Für die Verwendung dieses Kommunikationsmittels in einzelnen Fällen ist die Bewilligung der mit dem Fall befassten Abteilung erforderlich.