Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Wertpapier

Kraftloserklärung von Wertpapieren

Die Rechte aus einem Wertpapier (Aktie, Obligation, Schuldbrief usw.) können nur gegen Vorweisung des Papiers geltend gemacht werden. Wer gutgläubig ein Wertpapier erwirbt, wird vom Gesetz in seinem Vertrauen auf das im Papier verkörperte Recht geschützt. Geht daher ein Wertpapier verloren, muss es gerichtlich für kraftlos erklärt werden, bevor der Eigentümer sein Recht wieder geltend machen kann. Das Gesetz verlangt dafür einen öffentlichen Aufruf des Papiers. Für entsprechende Begehren stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung. Lesen Sie zuvor bitte unser Merkblatt.

Tipp: Bewahren Sie Ihre Wertpapiere sicher auf. Werfen Sie nie einen abbezahlten Schuldbrief weg. Die Löschung im Grundbuch ist nur unter Vorlage des Schuldbriefs möglich. Abgesehen davon stellt dieser einen Wert dar, denn die Neuerrichtung ist teuer. Dagegen können Sie einen abbezahlten Schuldbrief bei Bedarf ohne weiteres wieder belehnen.


> Schuldbrief
> Merkblatt Kraftloserklärung
> Formular Kraftloserklärung
> CASH vom 16. Oktober 2003, S. 52