Bezirksgericht Zürich \ Recht
Soweit nicht besondere Regeln eingreifen oder einer Partei die unentgeltliche Prozessführung gewährt wird, fällt im Prozess eine Gerichtsgebühr an. Sodann hat die unterliegende Partei die Gegenseite für deren Anwaltskosten zu entschädigen (Prozessentschädigung). Die Höhe von Gerichtsgebühr und Prozessentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, namentlich vom Aufwand, sowie der Schwierigkeit und der Bedeutung des Falles.
Unser Gebührenrechner ermöglicht Ihnen zwar keine exakte Prognose über die konkret zu erwartenden Kosten. Sie können daraus aber die Faktoren ablesen, welche den weiten Rahmen der Gerichte bei der Festsetzung von Gerichtsgebühr und Prozessentschädigung abstecken. Die aktuelle Version des Rechners berücksichtigt bereits die neue Verordnung des Obergerichts über die Gerichtsgebühren vom 4. April 2007, welche am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
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Gebührenrechner (vereinfachte Version)
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Unentgeltliche Prozessführung