Bezirksgericht Zürich \ Organisation \ Besetzung des Gerichts

Erläuterungen zur Konstituierung

Von den rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksgerichts Zürich nennt die Konstituierung nur einen kleinen Teil mit Namen. Nicht aufgeführt sind die meisten juristischen Sekretärinnen und Sekretäre, d.h. die für die Protokollführung zuständigen und in den Verhandlungen mit beratender Stimme ausgestatteten Angehörigen des Gerichts. Nicht erwähnt werden aber auch unsere zahlreichen kaufmännischen Mitarbeitenden, ohne deren Kanzlei- und Sachbearbeitertätigkeit das Gericht nicht funktionieren würde. Auch die Auditorinnen und Auditoren, die bei uns ihr juristisches Praktikum absolvieren und dabei wertvolle Beiträge zur Entscheidfindung und Streitbeilegung leisten, finden Sie in der Konstituierung nicht namentlich erwähnt.

Aufgeführt sind lediglich die hauptsächlichen Entscheidungsträger, nämlich neben dem Präsidenten (Präs.) und seinem Stellvertreter (Vpr.) die vom Volk gewählten Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter (BR/-in) sowie die vom Obergericht bestellten Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter (ER/-in). Lassen Sie sich von den Bezeichnungen nicht täuschen: Bei uns sind viele langjährige Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter im Vollpensum tätig. Meist haben Sie es mit einer sehr erfahrenen Person zu tun, wenn Ihr Fall einem “Ersatzrichter” oder einer “Ersatzrichterin” zugeteilt wird.

Auch die Bezeichnung “Gerichtsschreiber/-in” (GS/-in) wird häufig missverstanden. Darunter ist am Bezirksgericht Zürich nicht die Person zu verstehen, die in einer Verhandlung das Protokoll führt. Vielmehr handelt es sich um eine mit Führungsaufgaben im Kanzleibereich betraute, meist auch ersatzrichterliche Funktion ausübende Kraft mit juristischer Ausbildung und beträchtlicher Berufserfahrung.