Bezirksgericht Zürich \ Anwaltsregister

Anwaltsregister

Mit der Einführung eines eidgenössischen Anwaltsgesetzes (Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, BGFA) ist u.a. die Zulassung zum Anwaltsberuf vereinheitlicht worden. Gemäss Art. 5 BGFA führt jeder Kanton ein Register der Anwältinnen und Anwälte mit Geschäftssitz im Kanton. Anwältinnen und Anwälte, die vor den Gerichten Parteien vertreten wollen, müssen sich in dieses Register eintragen lassen (Art. 6 BGFA). Im Kanton Zürich wird das Anwaltsregister durch das Obergericht geführt. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem EU- und EFTA-Raum steht nun die Ausübung ihres Berufes in der Schweiz offen (Art. 21 ff. BGFA). Die Verwaltungskommission des Obergerichts publiziert auf dessen Homepage die verschiedenen Gesuchsformulare und Merkblätter für die Zulassung, auch soweit sie vom Zürcher Anwaltsverband stammen. Bei den nachfolgenden Links handelt es sich daher um externe Verknüpfungen.

Wenn Sie nicht selber Anwalt sind, sondern eine Anwältin suchen, helfen Ihnen die Websites des Schweizerischen und des Zürcher Anwaltsverbandes weiter.


> Merkblätter der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte
> Merkblätter des Zürcher Anwaltsverbandes

> Schweizerischer Anwaltsverband
> Zürcher Anwaltsverband