Bezirksgericht Zürich \ Organisation \ Wir über uns
Die Richterinnen und Richter der neun Abteilungen sind einerseits als
Einzelrichterinnen und Einzelrichter in Familien-, Erbschafts- und
Nichtstreitigen Rechtssachen tätig. Andererseits schliessen sie sich für
die grösseren Zivil- und Strafprozesse (Forderungen mit einem
Streitwert von mehr als 20000 Franken; Strafverfahren mit beantragter
Strafe von mehr als sechs Monaten Gefängnis) zu einem Kollegialgericht
zusammen und entscheiden in Dreierbesetzung mit einem juristischen
Sekretär oder einer juristischen Sekretärin.
Einzelnen Kollegialgerichtsabteilungen ist zudem die Aufsicht über verschiedene Amtsstellen (Friedensrichterämter, Notariate, Grundbuch- und Konkursämter sowie Stadt- bzw. Gemeindeammann- und Betreibungsämter) übertragen, und eine Kollegialgerichtsabteilung amtet als Jugendgericht. Die Einzelrichterinnen und Einzelrichter im ordentlichen Verfahren behandeln die Zivil- und Strafprozesse mit kleineren Streitwerten und Strafen. Ferner sind sie zuständig für Haftsachen, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht sowie für fürsorgerische Freiheitsentziehungen.