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Spezialisierung (3)

Unrecht soll umkehren Am Audienzrichteramt entscheiden die Einzelrichter/innen im summarischen Verfahren vor allem über Rechtsöffnungs-, Arrest- und Befehlsbegehren sowie Bauhandwerkerpfandrechte. In einem weiteren Amt wird einzelrichterlich über Konkurs- und Nachlassstundungsbegehren befunden; dort werden auch bestimmte Ansprüche aus dem Zwangsvollstreckungsrecht im beschleunigten Verfahren behandelt.

Für miet- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten existieren am BGZ Spezialgerichte, nämlich das Miet- und das Arbeitsgericht. Diese werden bei höheren Streitwerten aus einem Vorsitzenden oder einer Vorsitzenden aus dem Kreis des Bezirksgerichts und Vertreter/innen der Mieter- und Vermieter- bzw. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite paritätisch zu einem Dreier-Kollegialgericht zusammengesetzt. Auf der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen wirken paritätisch besetzte Dreierteams unter der Leitung einer juristischen Sekretärin oder eines juristischen Sekretärs als kundige Vermittler.

Die Richter/innen und juristischen Sekretär/innen für diverse Einsätze bearbeiten am ganzen Gericht besonders umfangreiche oder dringliche Verfahren.