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Spezialisierung (2)

Unrecht soll umkehren Die Richterinnen und Richter der neun Abteilungen sind einerseits als Einzelrichterinnen und Einzelrichter in Familien-, Erbschafts- und Nichtstreitigen Rechtssachen tätig. Andererseits schliessen sie sich für die grösseren Zivil- und Strafprozesse (Forderungen mit einem Streitwert von mehr als 20000 Franken; Strafverfahren mit beantragter Strafe von mehr als sechs Monaten Gefängnis) zu einem Kollegialgericht zusammen und entscheiden in Dreierbesetzung mit einem juristischen Sekretär oder einer juristischen Sekretärin.

Einzelnen Kollegialgerichtsabteilungen ist zudem die Aufsicht über verschiedene Amtsstellen (Friedensrichterämter, Notariate, Grundbuch- und Konkursämter sowie Stadt- bzw. Gemeindeammann- und Betreibungsämter) übertragen, und eine Kollegialgerichtsabteilung amtet als Jugendgericht. Die Einzelrichterinnen und Einzelrichter im ordentlichen Verfahren behandeln die Zivil- und Strafprozesse mit kleineren Streitwerten und Strafen. Ferner sind sie zuständig für Haftsachen, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht sowie für fürsorgerische Freiheitsentziehungen.