Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Zivilprozess (11)

Mediation und Vergleich

Aussergerichtliche Konfliktlösungsmodelle kommen immer mehr in Mode, besonders die Familien- und Wirtschaftsmediation. Zurzeit existieren keine staatlichen Mediationsstellen. Auch die Gerichte streben in Zivilfällen Verhandlungslösungen an. Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Mediation und einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag.

Vergleich

> Gespräche werden regelmässig
vom Gericht initiiert
> (meist) retrospektiv;
beruht auf Streitanalyse
> Gericht verfügt über
Entscheidgewalt
> Gericht nimmt Stellung

Mediation

> Initiative muss von den
Parteien ausgehen
> zukunfts-, interessen- und
ressourcenorientiert; Ziel:
Win-Win-Situation
> Mediator/-in steht nicht
unter Entscheiddruck
> Mediator/-in begleitet die
Verhandlungen, vermeidet
Wertungen

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