Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Zivilprozess (6)

Hilfen durch Behörden und Gerichte

> Rechtsauskunft
Rechtsauskünfte können wir Ihnen nur erteilen, wo dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht (Arbeitsgericht, Schlichtungsbehörde in Mietsachen, Eheschutz).
> Homepages der Gerichte
Beachten Sie vor allem unsere Hinweise und die Formulare in der Rubrik “Rechtsgebiete”.
> Vorladungen
Unsere Vorladungsschreiben geben Ihnen wertvolle Hinweise zum Verfahren.
> Untersuchungsmaxime
Prinzipiell ist es in Zivilverfahren Sache der Parteien, den Sachverhalt vorzutragen und zu beweisen. In gewissen Prozessen müssen die Gerichte den Sachverhalt aber von Amtes wegen erforschen, so etwa bei Kinderbelangen, im Mietrecht oder im Arbeitsrecht. Dennoch sind die Parteien auch in diesen Fällen zur Mitwirkung verpflichtet.
> Richterliche Prozessleitung
Im Verlauf des Prozesses teilt das Gericht den Parteien Schritt für Schritt mit, was es von ihnen als nächstes erwartet.
> Rechtsmittelbelehrung
Jeder Entscheid enthält Angaben zu den Anfechtungsmöglichkeiten.