Bezirksgericht Zürich \ Recht \ Zivilprozess (10)

Prozesskosten

Gerichtsgebühr und Prozessentschädigung beruhen auf der Gerichtsgebühren- sowie der Anwaltsgebührenverordnung des Obergerichts. Ob die ordentliche Gebühr zur Anwendung gelangt oder eine verminderte bzw. erhöhte, hängt von den Umständen des konkreten Falles ab. Vergleiche werden mit einer Reduktion der Gerichtsgebühr belohnt. Rechtsmittelverfahren kosten extra. Seit 1. Januar 2008 deckt die Gerichtsgebühr auch die Nebenkosten (Vorladungs-, Zustell- und Schreibgebühren). Anwaltshonorare können zwischen Anwältin und Mandant zwar frei vereinbart werden. In welchem Mass aber bei einem Gewinn des Prozesses die Gegenseite zur Leistung einer Entschädigung für die Anwaltskosten verpflichtet ist, bestimmt die Anwaltsgebührenverordnung. Einzelheiten, auch zur unentgeltlichen Prozessführung können Sie der Rubrik “Prozesskosten” entnehmen. Dort finden Sie auch den Gebührenrechner, ein Programm, mit sich der Ermessensrahmen des Gerichts genau berechnen lässt. Einen groben Eindruck können Sie sich mit dem folgenden Programm verschaffen. Geben Sie dazu den Streitwert ein:

Streitwert

Fr.

Gerichtsgebühr

Ordentlich: Fr.
1/2: Fr.
2/3: Fr.
4/3: Fr.
2x: Fr.

Prozessentschädigung

Ordentlich: Fr.
1/5: Fr.
2/3: Fr.
4/3: Fr.
1,5x: Fr.