Bezirksgericht Zürich \ Personelles \ Auditorat
Die Zulassung zum Auditorat an den zürcherischen Bezirksgerichten bedingt:
| > | ein abgeschlossenes juristisches Studium und gute Rechtskenntnisse; |
| > | sehr gute Deutsch-Kenntnisse (Amtssprache), Beherrschen der Computertastatur; |
| > | einen guten Leumund (Strafregisterauszug), Handlungsfähigkeitszeugnis |
Bitte beachten Sie, dass alle Bezirksgerichte des Kantons Zürich nur Bewerbungen nach Abschluss des Studiums, berücksichtigen. Über die Zulassung zum Auditorat entscheidet am Bezirksgericht Zürich grundsätzlich der Gerichtspräsident auf Antrag der 1. Gerichtsschreiberin.
Sind Sie interessiert? Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (insbesondere Lebenslauf, Foto, Lizentiatszeugnis mit Notenblatt, Strafregisterauszug, Handlungsfähigkeitszeugnis) an:
Bezirksgericht Zürich, Frau lic. iur. Daniela Leuenberger, 1. Gerichtsschreiberin, Postfach, 8026 Zürich
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der juristischen Zentralkanzlei des Bezirksgerichtes Zürich, Tel. 044 248 21 32.
>
Zurück zur Übersicht
>
Strafregisterauszug und Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen
>
Lohn